R4X Tool · D/A/CH
Ermittle einen steuerlichen Orientierungswert für Krypto-Transaktionen. Wähle zuerst dein Steuerland, danach Import oder Einzelberechnung.
Lokal im Browser · ohne Registrierung · landabhängige Hinweise nach der Auswahl
Schritt 1 · Land wählen
Wähle das Land, nach dessen Regeln R4X deine importierten oder manuell eingegebenen Daten einordnet.
Berechnung nach §27b EStG mit 27,5 % KESt für Neubestand. Krypto-zu-Krypto-Tausche werden steuerneutral dokumentiert und führen den Einstand fort.
Rechtsstand Österreich: §27b EStG · Stand Juni 2026
Schritt 2 · Import
Export aus dem Portfolio Tracker übernehmen
Importiere den R4X Steuer Check Export aus dem Portfolio Tracker. Die Berechnung verarbeitet deine Transaktionen nach den Steuerregeln des ausgewählten Landes.
Erstelle den Export für den Steuer Check direkt im Portfolio Tracker mit „R4X Steuer Check Export erstellen“.
Nutze diesen Bereich, wenn du keine Importdatei hast oder einen einzelnen Vorgang separat einschätzen möchtest.
Dieses Tool berechnet einen einzelnen Verkaufsvorgang. Bei mehreren Käufen wird der gleitende Durchschnittspreis nach BMF-Methode berechnet. Krypto-zu-Krypto-Tausch (z.B. BTC gegen ETH) ist in Österreich nach §27b EStG kein steuerpflichtiger Vorgang. Für komplexe Portfolios bitte einen Steuerberater einschalten.
Bestmöglich recherchiert, ohne Gewähr. Steuergesetze können sich ändern, auch rückwirkend. Diese Übersicht ist keine Steuerberatung, sondern ein Orientierungswert. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage und die Einschätzung einer zugelassenen Steuerberatung.
Erworben vor dem 1.3.2021. Über 12 Monate gehalten: steuerfrei. Unter 12 Monaten gilt der progressive Einkommensteuersatz (0 bis 55 Prozent).
Erworben ab dem 1.3.2021. Gewinne unterliegen pauschal 27,5 Prozent KESt, unabhängig von der Haltedauer.
Klassisches Proof-of-Stake-Staking wird anders behandelt als DeFi-Staking, Lending oder die Überlassung von Kryptowährungen gegen Entgelt. Das Tool trennt diese Fälle, damit Zufluss und Verkauf nicht vermischt werden.
Bei gewerblichem Betrieb gilt progressiver Einkommensteuersatz. Zu komplex für dieses Tool. Steuerberater erforderlich.
Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen sind in Österreich nach §27b EStG ausdrücklich kein steuerpflichtiger Realisierungsvorgang.
Für österreichisches Krypto-Neuvermögen gilt ab 01.01.2023 der gleitende Durchschnittspreis. Der Import aus dem Portfolio Tracker bildet diesen Durchschnitt pro Kryptowährung und pro Verwahrungseinheit, also nicht global über alle Börsen und Wallets hinweg.
Verluste aus Krypto können seit 2022 mit anderen Kapitalgewinnen ausgeglichen werden. Details mit Steuerberater klären.
Transaktionsgebühren von Börse oder Netzwerk reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn und sollten erfasst werden.